Ehrenamtliche Bürgerprojekte

LAG Mosel - Die Lokale Aktionsgruppe Mosel. Förderungen und Entwicklung rund um die Mosel von Trier bis Koblenz

Die Förderung für ehrenamtliche Bürgerprojekte richtet sich an alle gemeinnützig tätigen Vereine, Gruppen und Institutionen. Mit einem Pauschalbetrag von max. 2.000 Euro können Sachleistungen für ein Vorhaben gefördert werden.

Ehrenamtliche Bürgerprojekte sind der Motor, der unsere Region voranbringt. Sie spiegeln die Ideen, Leidenschaften und Bedürfnisse unserer Bürger wider. Ob es um den Erhalt und die Pflege unserer kulturellen Schätze, die Förderung nachhaltiger Umweltprojekte, die Stärkung der Bildung und Jugendarbeit oder die Verbesserung der lokalen Infrastruktur geht – mit der Förderung für ehrenamtliche Bürgerprojekte finden engagierte Menschen eine Plattform, um ihre Projekte umzusetzen.
Unter Rubrik „Projekte“ kannst du die ehrenamtlichen Bürgerprojekte der vergangenen Jahre einsehen.

Wer kann gefördert werden?

  • gemeinnützige Organisationen, Vereine, Interessenverbände oder auch lose Zusammenschlüsse von Einzelpersonen
  • keine Beteiligung von parteipolitischen Initiativen, kommunalen Körperschaften und Unternehmen möglich

Wie wird gefördert?

Es wird ein Betrag von maximal 2.000 EUR je Projekt gefördert; die Projektkosten müssen mindestens 500 EUR betragen. Je Förderperiode dürfen max. 5 Anträge je Projektträger gefördert werden.

Was kann gefördert werden?

  • Grundvoraussetzung ist, dass mit dem Bürgerprojekt ein gemeinnütziges Anliegen umgesetzt wird.
  • Entscheidend für die positive Bewertung einer Projektidee ist, wie gut sie die Handlungsfelder der Lokalen integrierten ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) unterstützt.
  • Förderfähig sind ausschließlich Sachkosten, keine eigenen Arbeitsleistungen.
Was kann nicht gefördert werden?
  • Projekte von Kommunen und kommunale Pflichtaufgaben (z.B. Ausrüstung Feuerwehr, Erfüllung Verkehrssicherungspflicht)
  • Für den Vereinszweck unabdingbare Gegenstände (z.B. Fußbälle, Notenblätter, Spielgeräte)
  • Festivitäten, wenn sie alleiniger Gegenstand der Förderung sind (z.B. Grillfeste, Vereinsfeste)
Wann kann eine Projektidee eingereicht werden?
  • Eine Einreichung ist jedes Jahr im Frühjahr möglich. Der Aufruf wird auf der Homepage und in den lokalen Medien veröffentlicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Die Antragsstellung erfolgt formlos per Mail. Wichtig ist eine Darstellung der Projektträgerschaft, der Projektidee und der voraussichtlichen Kosten.
  • Für die Abrechnung werden die Rechnungen sowie Zahlungsbelege (z.B. Kontoauszug) benötigt.
  • Im Rahmen der Abrechnung ist ein Bericht mit Bildern vorzulegen.
Wie hoch ist die Förderung?
  • Maximal kann ein Projekt mit 2.000 € gefördert werden, mindestens mit 500 €.
  • Wenn mehr Projekte eingereicht werden als Mittel zur Verfügung stehen, behält sich die LAG eine Kürzung der Mittel pro Projekt vor.
  • Es handelt sich bei der Förderung um eine Festbetragsförderung; die Förderung darf die Höhe der Investitionskosten nicht übersteigen.
  • Das Projekt muss vorfinanziert werden; im Anschluss wird nach Vorlage der bezahlten Rechnungen der Förderbetrag ausgezahlt.
  • In einer Förderperiode kann der gleiche Projektträger höchstens fünf Mal gefördert werden.
LAG Mosel