Hotel zur goldenen Traube – Neugart
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Im Förderschwerpunkt „FLLE 2.0“ (Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung) können Vorhaben in den Bereichen „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“, „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ sowie „Innenstädte der Zukunft“ gefördert werden. In regelmäßigen Abständen erfolgen Förderaufrufe durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Zielsetzung ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, auszubauen und zu verbessern.
Die drei Schwerpunkte werden in Rheinland-Pfalz innerhalb des LEADER-Ansatzes umgesetzt. Insofern ist das Regionalmanagement der LAG Mosel auch hierfür Ansprechpartner.
Die Mittel werden aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bereitgestellt.
FLLE 2.0 Vorhaben | Zuwendungsempfänger | Hierzu gehören... |
---|---|---|
Kleinstunternehmen der Grundversorgung | Kleinstunternehmen | Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro |
Innenstädte der Zukunft | Private und öffentliche Zuwendungsempfänger | Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die lokale Gemeinschaften repräsentieren. Bei der Förderung natürlicher Personen sowie juristischer Personen des privaten Rechts ist die nationale Ko-Finanzierung von ELER-Mitteln vor Auswahl mit der ADD abzustimmen. |
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen | Private und öffentliche Zuwendungsempfänger | Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen, natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Recht |
Die LEADER-Aktionsgruppen können Vorhaben nach vorgegebenen Auswahlkriterien für eine Förderung in der Gebietskulisse ihrer LEADER-Regionen auswählen. Die Auswahlkriterien finden Sie hier.
Nach Auswahlbeschluss durch die LAG können die Anträge direkt bei der ADD gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist für alle Vorhaben möglich, für die vollständige Antragsunterlagen der ADD vorgelegt werden. Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht gefördert werden.
Den vollständigen Förderaufruf, sowie die Auswahlkriterien können unter Download eingesehen und heruntergeladen werden.
Zirka einmal jährlich startet das Land Rheinland-Pfalz einen Förderaufruf, in dem sie ein Budget freigibt. Die Aufrufe werden auf der Homepage und in den lokalen Medien veröffentlicht. Die aktuellen Aufrufe können hier eingesehen werden.
Je nach Projekt können die erforderlichen Unterlagen sehr verschieden sein. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Für jedes Projekt ist erforderlich:
Vor Einreichung eines Projektsteckbriefes wird die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement empfohlen. Im Anschluss ist ein vollständig ausgefüllter Projektsteckbrief bei der LAG einzureichen. Die LAG entscheidet dann über die Bewertung des Vorhabens, die Vergabe der Fördermittel erfolgt für das Förderangebot FLLE 2.0 im „Windhundverfahren“. Im Anschluss wird ein förmlicher Antrag über die LAG Mosel an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier gerichtet. Sobald von dort eine förmliche Bewilligung oder die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt, darf mit dem Projekt gestartet werden. Nach Abschluss des Vorhabens wird ein Zahlungsantrag gestellt und die entsprechende Zuschusssumme wird rückwirkend ausgezahlt.
Förderfähig sind beispielswiese:
Förderfähig sind beispielswiese:
Förderfähig sind beispielswiese:
Name
Zirka zweimal jährlich startet die LAG einen Förderaufruf, in dem sie ein Budget freigibt. Die Aufrufe finden meist im Frühjahr und im Herbst statt. Die Aufrufe werden auf der Homepage und in den lokalen Medien veröffentlicht. Die aktuellen Aufrufe können hier eingesehen werden.
Je nach Projekt können die erforderlichen Unterlagen sehr verschieden sein. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Für jedes Projekt ist erforderlich:
Vor Einreichung eines Projektsteckbriefes wird die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement empfohlen. Im Anschluss ist ein vollständig ausgefüllter Projektsteckbrief bei der LAG einzureichen. Nach Einreichung eines Vorhabens entscheidet die LAG über dessen Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit. Dann wird ein förmlicher Antrag gestellt. Bewilligungsbehörde ist Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Sobald von dort eine förmliche Bewilligung oder die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt, darf mit dem Projekt gestartet werden. Nach Abschluss des Vorhabens wird ein Zahlungsantrag gestellt und die entsprechende Zuschusssumme wird rückwirkend ausgezahlt.
Name
Was kann gefördert werden?
Wie hoch sind die Zuwendungssätze?
Was kann gefördert werden?
Wie hoch sind die Zuwendungssätze?
Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Für die Finanzierung der Vorhaben können Zuschüsse in folgender Höhe gewährt werden:
Was kann gefördert werden?
Wie hoch sind die Zuwendungssätze?
Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Für die Finanzierung der Vorhaben können Zuschüsse in folgender Höhe gewährt werden: