FLLE 2.0

Im Förderschwerpunkt „FLLE 2.0“ (Förderung der lokalen ländlichen Entwicklung) können Vorhaben in den Bereichen „Kleinstunternehmen der Grundversorgung“, „Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen“ sowie „Innenstädte der Zukunft“ gefördert werden. In regelmäßigen Abständen erfolgen Förderaufrufe durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Zielsetzung ist es, die Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung zu sichern, auszubauen und zu verbessern.

Die drei Schwerpunkte werden in Rheinland-Pfalz innerhalb des LEADER-Ansatzes umgesetzt. Insofern ist das Regionalmanagement der LAG Mosel auch hierfür Ansprechpartner.
Die Mittel werden aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) bereitgestellt.

Wer kann gefördert werden?

FLLE 2.0 VorhabenZuwendungsempfängerHierzu gehören...
Kleinstunternehmen der GrundversorgungKleinstunternehmenUnternehmen mit weniger als 10 Mitarbeiter und ein Jahresumsatz von unter 2 Mio. Euro
Innenstädte der ZukunftPrivate und öffentliche ZuwendungsempfängerNatürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die lokale Gemeinschaften repräsentieren.

Bei der Förderung natürlicher Personen sowie juristischer Personen des privaten Rechts ist die nationale Ko-Finanzierung von ELER-Mitteln vor Auswahl mit der ADD abzustimmen.
Einrichtungen für lokale BasisdienstleistungenPrivate und öffentliche ZuwendungsempfängerGemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen,
natürliche Personen, Personengesellschaften, sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Recht

Wie wird gefördert?

Die LEADER-Aktionsgruppen können Vorhaben nach vorgegebenen Auswahlkriterien für eine Förderung in der Gebietskulisse ihrer LEADER-Regionen auswählen. Die Auswahlkriterien finden Sie hier.
Nach Auswahlbeschluss durch die LAG können die Anträge direkt bei der ADD gestellt werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist für alle Vorhaben möglich, für die vollständige Antragsunterlagen der ADD vorgelegt werden. Vorhaben, die die Mindestpunktzahl nicht erreichen, können nicht gefördert werden.
Den vollständigen Förderaufruf, sowie die Auswahlkriterien können unter Download eingesehen und heruntergeladen werden.

Wann kann eine Projektskizze eingereicht werden?

Zirka einmal jährlich startet das Land Rheinland-Pfalz einen Förderaufruf, in dem sie ein Budget freigibt. Die Aufrufe werden auf der Homepage und in den lokalen Medien veröffentlicht. Die aktuellen Aufrufe können hier eingesehen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Projekt können die erforderlichen Unterlagen sehr verschieden sein.  Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Für jedes Projekt ist erforderlich:

  • Ein ausgefüllter und unterschriebener Projektsteckbrief
  • Eine Aufstellung aller entstehenden Kosten
  • Eine eindeutige Aussage zur Projektträgerschaft
  • Die Bestätigung einer gesicherten Finanzierung (kommunalaufsichtliche Stellungnahme oder Bankbestätigung)
Wie stelle ich einen Antrag?

Vor Einreichung eines Projektsteckbriefes wird die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement empfohlen. Im Anschluss ist ein vollständig ausgefüllter Projektsteckbrief bei der LAG einzureichen. Die LAG entscheidet dann über die Bewertung des Vorhabens, die Vergabe der Fördermittel erfolgt für das Förderangebot FLLE 2.0 im „Windhundverfahren“. Im Anschluss wird ein förmlicher Antrag über die LAG Mosel an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier gerichtet. Sobald von dort eine förmliche Bewilligung oder die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt, darf mit dem Projekt gestartet werden. Nach Abschluss des Vorhabens wird ein Zahlungsantrag gestellt und die entsprechende Zuschusssumme wird rückwirkend ausgezahlt.

Handlungsfeld Natur- und Landschaft

Förderfähig sind beispielswiese:

  • Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsstrukturen und des Wegebaus
  • nachhaltiges Waldmanagement
  • Wiederbewirtschaftung von Brachflächen oder Offenhalten von Brachflächen
  • umwelt- und tierverträgliche, nachhaltige Wirtschaftsweisen, Schaffung von Einkommensalternativen
  • Angebote zum nachhaltigen Urlaub auf dem Bauernhof, Lernort Bauern- und Winzerhöfe
  • Flächenmanagement, Flurbereinigung und Wirtschaftswegebau
  • Wissensaustausch und Kooperation, z.B. mit anderen Weinbaugebieten
  • Vernetzung von Winzern, Kulinarik und Tourismus, Verbesserung der Vernetzung von Initiativen im Naturschutz
  • Aufwertung von Lebensräumen
  • Bewusstseinsbildung für klimaverträgliches Handeln, Förderung des Einsatzes neuer, energieeffizienter Technologien, Beratung und Information zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung
  • Entwicklung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • weitere Maßnahmen die einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten

Förderfähig sind beispielswiese:

  • Konzepte für die Gestaltung alternativer Wohnformen und Arbeitsplätze
  • Unterstützung von Leerstandsmanagement, Innenentwicklung und regionale Baukultur (z.B. Weinarchitektur)
  • nachhaltige und barrierefreie Gestaltung und Ausbau von öffentlichen Räumen, Freiflächen, Dorfmittelpunkte als soziale Treffpunkte
  • Sicherung und Ausbau von Einrichtungen der Nahversorgung und Daseinsvorsorge
  • Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien, von Strategien und Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenschutz, Unterstützung des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Projekte zur Netzwerkbildung und Interaktion
  • Ausbau von Angeboten für Zielgruppen mit speziellen Bedürfnissen (z.B. Jugendliche, Senioren und Seniorinnen, Menschen mit Behinderung)
  • Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Förderung des Brauchtums, der Weinkultur und Kulinarik
  • Schaffung oder Verbesserung der Infrastruktur für soziale und kulturelle Aktivitäten, Unterstützung von Vereinen und Ehrenamt
  • Stärkung des sozialen Miteinanders und der Teilhabe
  • Durchführung von ehrenamtlichen Bürgerprojekten
  • Konzepte zur nachhaltigen Nutzung der Mosel als Verkehrsweg, Etablierung von Mobilitäts-Hubs an Bahnhöfen, Stärkung des Alltagsradverkehrs
  • Entwicklung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • weitere Maßnahmen die einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten

Förderfähig sind beispielswiese:

  • Ausbau und Verbesserung der (touristischen) Infrastruktur, digital und analog
  • Schaffung barrierefreier Angebote
  • Inwertsetzung kulturhistorischer oder kultureller Besonderheiten
  • Intensivierung von Vernetzung und Kooperation, Ausbau regionaler Partnerschaften und Wertschöpfungsketten
  • Qualifizierung und Unterstützung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben
  • Ausbau der Digitalisierungskompetenz
  • Angebote für jüngere Zielgruppen, für Winter bzw. Nebensaison, Nahmärkte, alternative Übernachtungskonzepte
  • Sensibilisierungsmaßnahmen für den Wert regionaler Produkte, regionales Einkaufen und lokalen Einzelhandel, Genuss- und Regionalmärkte, Regional-Regal oder Verkaufsautomaten
  • Erschließung neuer Vertriebswege
  • Fachkräftebindung und -gewinnung, Maßnahmen zur Betriebsnachfolge, zu aktiver Gestaltung von Strukturwandel, Standortmarketing
  • Angebote zur Umweltbildung, Klimaschutz
  • Qualifizierung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Wissenstransfer innerhalb der Region gestalten: Bürgermeister(aus)tausch, Exkursionen
  • (Trans-)nationaler Austausch mit anderen LEADER-Regionen
  • Entwicklung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • weitere Maßnahmen die einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten

Was kann nicht gefördert werden?

  • Bereits begonnene Vorhaben
  • „Mainstream“-Maßnahmen ohne Innovationscharakter
  • Maßnahmen, die nur unzureichend barrierefrei sind
  • Maßnahmen, die die Anschaffung gebrauchter Gegenstände zum Gegenstand haben
LAG Mosel - Die Lokale Aktionsgruppe Mosel. Förderungen und Entwicklung rund um die Mosel von Trier bis Koblenz

Wann kann eine Projektskizze eingereicht werden?

Zirka zweimal jährlich startet die LAG einen Förderaufruf, in dem sie ein Budget freigibt. Die Aufrufe finden meist im Frühjahr und im Herbst statt. Die Aufrufe werden auf der Homepage und in den lokalen Medien veröffentlicht. Die aktuellen Aufrufe können hier eingesehen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Projekt können die erforderlichen Unterlagen sehr verschieden sein. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Für jedes Projekt ist erforderlich:

  • Ein ausgefüllter und unterschriebener Projektsteckbrief
  • Eine Aufstellung aller entstehenden Kosten
  • Eine eindeutige Aussage zur Projektträgerschaft
  • Die Bestätigung einer gesicherten Finanzierung (kommunalaufsichtliche Stellungnahme oder Bankbestätigung)
Wie stelle ich einen Antrag?

Vor Einreichung eines Projektsteckbriefes wird die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement empfohlen. Im Anschluss ist ein vollständig ausgefüllter Projektsteckbrief bei der LAG einzureichen. Nach Einreichung eines Vorhabens entscheidet die LAG über dessen Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit. Dann wird ein förmlicher Antrag gestellt. Bewilligungsbehörde ist Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Sobald von dort eine förmliche Bewilligung oder die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt, darf mit dem Projekt gestartet werden. Nach Abschluss des Vorhabens wird ein Zahlungsantrag gestellt und die entsprechende Zuschusssumme wird rückwirkend ausgezahlt.

LAG Mosel - Die Lokale Aktionsgruppe Mosel. Förderungen und Entwicklung rund um die Mosel von Trier bis Koblenz
Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung

Was kann gefördert werden?

  • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter inklusive des Erwerbs der Vermögenswerte einer Betriebsstätte,
  • Aufwendungen für Beratungsdienstleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen,
  • Architekten- und Ingenieurleistungen, sofern sie im Zusammenhang mit der Umsetzung des Investitionsvorhabens entstehen

Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

  • Für Investitionen können Zuschüsse von 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben als De-minimis-Beihilfe gewährt werden.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro. Die Festlegung der Kosten kann bis zu einem Investitionsvolumen von 50.000 Euro auf Basis von Pauschalen erfolgen.
  • Der Gesamtwert der einem Kleinstunternehmer gewährten De-minimis-Beihilfen darf 200.000 Euro bezogen auf einen Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.
Innenstädte der Zukunft

Was kann gefördert werden?

  • Kosten für kleine investive Maßnahmen
    • Erstellung von innovativen Konzepten und Studien,
    • Fortbildungsveranstaltungen, Schulungen, Qualifizierungen und Weiterbildungen,
    • Durchführung kleinerer Modellprojekte
  • Förderfähige Kosten für investive Vorhaben:
    • Errichtung, Erwerb oder Moderieren von unbeweglichem Vermögen,
    • Kauf neuer Maschinen und Anlagen,
    • Allgemeine Kosten etwa für Architekten- und Ingenieurleistungen und Beratung sowie für Beratung zu ökologischer Nachhaltigkeit und wirtschaftlicher Tragfähigkeit, einschließlich von Durchführbarkeitsstudien,
    • Immaterielle Investitionen, d.h. Erwerb oder Entwicklung von Computersoftware und Kauf von Patenten, Lizenzen, Copyrights, Marken,
    • Sonstige Vorhaben u.a.: Betriebs-, Personal-, Schulungskosten, Kosten im Zusammenhang mit Öffentlichkeitsarbeit, Finanz- und Netzwerkkosten, Studien, sofern sie mit einem bestimmten Vorhaben im Rahmen der LILE und dessen Zielen verbunden sind.

Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Für die Finanzierung der Vorhaben können Zuschüsse in folgender Höhe gewährt werden:

  • 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen,
  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen, Personengesellschaften, sowie bei nicht unter dem vorgenannten Punkt angeführte juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts,
  • Begrenzung der maximalen Zuwendung auf 0,5 Mio. Euro pro Vorhaben. In begründeten Einzelfällen kann die Regionale Verwaltungsbehörde eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigen, wenn die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies für die Entwicklung ihrer LEADER-Region von Vorteil ist
Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen

Was kann gefördert werden?

  • der Kauf sowie Investitionen in stationäre und mobile Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen,
  • der erforderliche Grundstückserwerb, soweit dieser 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigt,
  • konzeptionelle Vorarbeiten und Erhebungen in diesem Zusammenhang,
  • Projektausgaben für Architekten- und Ingenieurleistungen.

Wie hoch sind die Zuwendungssätze?

Die Zuwendungen werden als Zuschuss gewährt. Für die Finanzierung der Vorhaben können Zuschüsse in folgender Höhe gewährt werden:

  • 70 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei Gemeinden, Gemeindeverbände, Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse sowie gemeinnützige juristische Personen,
  • 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben bei natürlichen Personen, Personengesellschaften, sowie bei nicht unter dem vorgenannten Punkt angeführte juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts,
  • Begrenzung der maximalen Zuwendung auf 0,5 Mio. Euro pro Vorhaben. In begründeten Einzelfällen kann die Regionale Verwaltungsbehörde eine Überschreitung der maximalen Zuwendungshöhe genehmigen, wenn die LAG in ihrem Antrag aufzeigt, dass dies für die Entwicklung ihrer LEADER-Region von Vorteil ist.
LAG Mosel