LEADER

LAG Mosel - Die Lokale Aktionsgruppe Mosel. Förderungen und Entwicklung rund um die Mosel von Trier bis Koblenz

Die LEADER-Förderung zielt darauf ab, die sozioökonomischen Bedingungen in ländlichen Gebieten zu verbessern und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dies wird erreicht durch die Unterstützung von Projekten, die auf die Erhaltung und Verbesserung der Lebensqualität, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Stärkung der regionalen Wirtschaft ausgerichtet sind.

Die Schwerpunkte der Förderung wie auch die Höhe der Fördersätze legt die LAG weitgehend selbst fest. Sie sind in der Lokalen integrierten Ländlichen Entwicklungsstrategie (LILE) niedergeschrieben. Die LAG Mosel ist stets auf der Suche nach neuen Ideen, die die Mosel voranbringen und fördert diese gezielt. 

Die originäre LEADER-Förderung bezieht sich (im Gegensatz zu den Förderangeboten (Regionalbudget und ehrenamtliche Bürgerprojekte) auf Fördervorhaben über 20.000 EUR Investitionsvolumen.

Wer kann gefördert werden?

ZuwendungsempfängerInnenHierzu gehören...
private ZuwendungsempfängerInnenjuristische Personen des privaten Rechts, natürliche Personen, Personengesellschaften
gemeinnützige ZuwendungsempfängerInnenVereine, Genossenschaften o.ä. (juristische Personen des privaten Rechts)
öffentliche ZuwendungsempfängerInnenjuristische Personen des öffentlichen Rechts
die Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Wie wird gefördert?

Die LEADER-Förderung ist eine Anteilsfinanzierung. Der Fördersatz ist abhängig von der Projektträgerschaft und der Projektbewertung durch die LAG. Die Entscheidung darüber, welche Vorhaben gefördert werden und welche nicht liegt alleine in Händen der Lokalen Aktionsgruppe (LAG).

Was kann gefördert werden?

Die Ideen in der Region sind oftmals sehr vielfältig und innovativ. Insofern ist die nachfolgende Liste nur Beispiele für förderfähige Projekte. Für eine Einschätzung hinsichtlich der Förderfähigkeit eines individuellen Projektes empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement.

ZuwendungsempfängerinnenGrundförderungPremiumförderungzusätzliche Voraussetzung
private TrägerInnen40%50%¹¹ bei Innovation
Gemeinnützige TrägerInnen50%80%
öffentliche TrägerInnen65%75%
LAG-Vorhaben75%50%²² mit Zustimmung der ELER-Verwatlungsbehörde
Qualifizierungs- und Informationsmaßnahmen75%100%³³ bei Erheben von Teilnehmerbeiträgen von mind. 30 % der Gesamtkosten, wenn öffentliches Interesse vorliegt.
Handlungsfeld Natur- und Landschaft

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Verbesserung der land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftungsstrukturen und des Wegebaus
  • nachhaltiges Waldmanagement
  • Wiederbewirtschaftung von Brachflächen oder Offenhalten von Brachflächen
  • umwelt- und tierverträgliche, nachhaltige Wirtschaftsweisen, Schaffung von Einkommensalternativen
  • Angebote zum nachhaltigen Urlaub auf dem Bauernhof, Lernort Bauern- und Winzerhöfe
  • Flächenmanagement, Flurbereinigung und Wirtschaftswegebau
  • Wissensaustausch und Kooperation, z.B. mit anderen Weinbaugebieten
  • Vernetzung von Winzern, Kulinarik und Tourismus, Verbesserung der Vernetzung von Initiativen im Naturschutz
  • Aufwertung von Lebensräumen
  • Bewusstseinsbildung für klimaverträgliches Handeln, Förderung des Einsatzes neuer, energieeffizienter Technologien, Beratung und Information zur Energieeinsparung und Ressourcenschonung
  • Entwicklung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • weitere Maßnahmen die einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten
Leben in den Orten

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Konzepte für die Gestaltung alternativer Wohnformen und Arbeitsplätze
  • Unterstützung von Leerstandsmanagement, Innenentwicklung und regionale Baukultur (bspw. Weinarchitektur)
  • nachhaltige und barrierefreie Gestaltung und Ausbau von öffentlichen Räumen, Freiflächen, Dorfmittelpunkte als soziale Treffpunkte
  • Sicherung und Ausbau von Einrichtungen der Nahversorgung und Daseinsvorsorge
  • Erarbeitung von Klimaanpassungsstrategien, von Strategien und Maßnahmen zum Hochwasser- und Starkregenschutz, Unterstützung des Zivil- und Katastrophenschutzes
  • Projekte zur Netzwerkbildung und Interaktion
  • Ausbau von Angeboten für Zielgruppen mit speziellen Bedürfnissen (bspw. Jugendliche, Senioren und Seniorinnen, Menschen mit Behinderung)
  • Einbeziehung und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Angebote für Kinder und Jugendliche
  • Förderung des Brauchtums, der Weinkultur und Kulinarik
  • Schaffung oder Verbesserung der Infrastruktur für soziale und kulturelle Aktivitäten, Unterstützung von Vereinen und Ehrenamt
  • Stärkung des sozialen Miteinanders und der Teilhabe
  • Durchführung von ehrenamtlichen Bürgerprojekten
  • Konzepte zur nachhaltigen Nutzung der Mosel als Verkehrsweg, Etablierung von Mobilitäts-Hubs an Bahnhöfen, Stärkung des Alltagsradverkehrs
  • Entwicklung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • weitere Maßnahmen die einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten
Tourismus und Wirtschaft

Förderfähig sind beispielsweise:

  • Ausbau und Verbesserung der (touristischen) Infrastruktur, digital und analog
  • Schaffung barrierefreier Angebote
  • Inwertsetzung kultureller Besonderheiten
  • Intensivierung von Vernetzung und Kooperation, Ausbau regionaler Partnerschaften und Wertschöpfungsketten
  • Qualifizierung und Unterstützung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben
  • Ausbau der Digitalisierungskompetenz
  • Angebote für jüngere Zielgruppen, für Winter bzw. Nebensaison, Nahmärkte, alternative Übernachtungskonzepte
  • Sensibilisierungsmaßnahmen für den Wert regionaler Produkte, regionales Einkaufen und lokalen Einzelhandel, Genuss- und Regionalmärkte, Regional-Regal oder Verkaufsautomaten
  • Erschließung neuer Vertriebswege
  • Fachkräftebindung und -gewinnung, Maßnahmen zur Betriebsnachfolge, zu aktiver Gestaltung von Strukturwandel, Standortmarketing
  • Angebote zur Umweltbildung, Klimaschutz
  • Qualifizierung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen Wissenstransfer innerhalb der Region gestalten: Bürgermeister(aus)tausch, Exkursionen
  • (Trans-)nationaler Austausch mit anderen LEADER-Regionen
  • Entwicklung und Erhalt von Arbeitsplätzen
  • weitere Maßnahmen die einen Beitrag zur Umsetzung der Ziele leisten

Was kann nicht gefördert werden?

  • Bereits begonnene Vorhaben
  • „Mainstream“-Maßnahmen ohne Innovationscharakter
  • Maßnahmen, die nur unzureichend barrierefrei sind
  • Maßnahmen, die die Anschaffung gebrauchter Gegenstände zum Gegenstand haben
LAG Mosel - Die Lokale Aktionsgruppe Mosel. Förderungen und Entwicklung rund um die Mosel von Trier bis Koblenz

Wann kann eine Projektskizze eingereicht werden?

Zirka zweimal jährlich startet die LAG einen Förderaufruf, in dem sie ein Budget freigibt. Die Aufrufe finden meist im Frühjahr und im Herbst statt. Diese werden auf der Homepage und in den lokalen Medien veröffentlicht. Die aktuellen Aufrufe können hier eingesehen werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Je nach Projekt können die erforderlichen Unterlagen sehr verschieden sein. Daher empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Regionalmanagement. Für jedes Projekt ist erforderlich:

  • Ein ausgefüllter und unterschriebener Projektsteckbrief
  • Eine Aufstellung aller entstehenden Kosten
  • Eine eindeutige Aussage zur Projektträgerschaft
  • Die Bestätigung einer gesicherten Finanzierung (kommunalaufsichtliche Stellungnahme oder Bankbestätigung)
Wie stelle ich einen Antrag?

Vor Einreichung eines Projektsteckbriefes wird die Kontaktaufnahme mit der Geschäftsstelle der LAG Mosel empfohlen. Im Anschluss ist ein vollständig ausgefüllter Projektsteckbrief bei der LAG einzureichen. Nach Einreichung eines Vorhabens entscheidet die LAG über dessen Förderfähigkeit und Förderwürdigkeit. Dann wird ein förmlicher Antrag gestellt. Bewilligungsbehörde ist Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier. Sobald von dort eine förmliche Bewilligung oder die Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns vorliegt, darf mit dem Projekt gestartet werden. Nach Abschluss des Vorhabens wird ein Zahlungsantrag gestellt und die entsprechende Zuschusssumme wird rückwirkend ausgezahlt.

LAG Mosel