Regionalbudget

Mit dem Förderangebot Regionalbudget bietet sich eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte, deren Gesamtkosten 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen. Es findet jährlich zum 01. März ein Förderaufruf statt, je nach Mittelverfügbarkeit ein weiterer im Sommer. Antragssteller können Kommunen, gemeinnützige Institutionen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen sein.is

Mögliche Förderprojekte können sich auf soziale oder kulturelle Veranstaltungen oder investive Maßnahmen sein. Entscheidend ist, dass die Maßnahme das Dorf oder die Stadt voranbringt und die Lebensqualität vor Ort verbessert.
Beim „Regionalbudget“ handelt es sich um eine Maßnahme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Insofern handelt es sich bei den Fördermitteln um Bundesmittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In Rheinland-Pfalz ist das Regionalbudget integriert in den LEADER-Ansatz. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist Empfänger der Gelder des Bundes und leitet diese an die Träger der Kleinprojekte (Letztempfänger) weiter.
Die komplette Abwicklung der Förderung läuft beim Förderangebot Regionalbudget über die LAG: Hier erfolgen die Einreichung und die Projektauswahl wie auch die spätere Fördermittelabwicklung.
Unter der Rubrik „Projekte“ findest du die Projekte der vergangenen Förderaufrufe.

Wer kann gefördert werden?

Neben öffentlichen Projektträgern können auch private oder gemeinnützige Antragssteller gefördert werden.

Wie läuft die Förderung ab?

  • Veröffentlichung eines jährlichen Förderaufrufes durch die LAG Mosel ca. im ersten Halbjahr eines Jahres
  • Einreichung eines Förderantrages durch den Antragssteller
  • Auswahl der Kleinstprojekte durch die LAG
  • Abschluss eines Vertrages zwischen Letztempfänger und LAG
  • Durchführung des Projektes
  • Einreichung eines Zahlungsantrages bei der LAG
  • Erstattung der Ausgaben des Antragstellers durch die LAG

Was kann gefördert werden?

Gemäß der Fördervorhaben der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) können folgende Maßnahmen gefördert werden:

  • Erarbeitung von Plänen für die Entwicklung in ländlichen Gemeinden
  • Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanungen
  • Gestaltung von öffentlichen Plätzen, Freiflächen sowie Ortsrändern
  • Schaffung, Erhalt und Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
  • Mehrfunktionshäuser sowie Räume zur gemeinschaftlichen Nutzung („Co-Working Spaces“)
  • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen
  • Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Erholungseinrichtungen
  • Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich, Entsiegelung brach gefallener Flächen sowie Entsorgung der dabei anfallenden Abrissmaterialien
  • Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene
  • Entwicklung von IT- und softwaregestützten Lösungen für die ländlichen Räume zur Förderung der Infrastruktur ländlicher Gebiete sowie Durchführung von Schulungsmaßnahmen zu deren Implementierung und Anwendung
  • Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastruktureinrichtungen zur Erschließung der touristischen Entwicklungspotenziale einschließlich dazugehöriger Architekten- und Ingenieurleistungen
  • Kleinstunternehmen der Grundversorgung
  • Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
  • Projekte, die der Umsetzung der LILE (Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie) der LAG dienen und dem allgemeinen Zweck der Förderung des Förderbereichs I der GAK entsprechen
Was kann nicht gefördert werden?
  • Was kann nicht gefördert werden?
  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten
  • Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • einzelbetriebliche Beratung
  • Personalleistungen
  • unbare Eigenleistungen
  • unbare Sachleistungen
  • eine Ersatzbeschaffungen oder Sanierungen/Erhaltungsinvestitionen

Wann kann ein Antrag eingereicht werden?

Es besteht jährlich im Frühjahr die Möglichkeit, Projekte einzureichen. Nach Auswahl durch die LAG darf mit dem Projekt begonnen werden. Es muss bis Ende Oktober mit der LAG abgerechnet sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Im Original:
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag im Original

Digial:

  • Finanzierungsplan und Kostenberechnung
  • Fachliche Stellungnahmen / behördliche Genehmigungen
  • Kostenplausibilisierung (Einholung von Angeboten oder Kostenschätzung nach DIN 276)
  • Finanzierungsbestätigung (Bankbestätigung) oder Stellungnahme der Kommunalaufsichtsbehörde
  • Ggf. Beschreibung des Projektes
  • Ggf. Nachweise zu weiteren Finanzierungsmitteln
  • Ggf. Auszug aus Handels-/Genossenschafts-, Vereinsregister
  • Ggf. Geschäftsführer-/Vertretungsvollmacht
  • Ggf. Satzung, Gesellschaftsvertrag
  • Ggf. Bescheinigung der Gemeinnützigkeit
  • Ggf. Unternehmensbeschreibung (sofern „verbundenes Unternehmen“) (erforderlich bei Anwendung der De-minimis-Regelung)
  • Ggf. Bauskizzen / Entwurfszeichnungen / Lage- und Raumpläne / Grundbuchauszüge / Eigentumsnachweis
  • Ggf.: Kopie Förderbescheide / Finanzielle Zusicherung Dritter
  • Ggf. Gutachten (u. a. Wirtschaftlichkeitsgutachten) zum Kleinprojekt
  • Ggf. Formular „De-minimis-Erklärung“ bei Kleinprojekten außerhalb der landwirtschaftlichen Primärerzeugung (z. B. Förderung regionaler Wertschöpfungsketten) nach Verordnung (EU) Nr. 1407/2013
  • Ggf. De-minimis-Bescheinigungen der letzten drei Steuerjahre
  • Ggf. Zusammenstellung Kostenvoranschläge, Kostenvergleich, Ausschreibungsunterlagen

Wie stelle ich einen Antrag?

Hier findest du das entsprechende Formular für die Einreichung eines Regionalbudget-Projektes:

Zu den Downloads

Was ist sonst noch zu beachten?

  • Zu spät eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden
  • Die Abrechnung der Zuwendung gegenüber der LAG muss spätestens bis zum 15. Oktober des Jahres vorliegen und vollständig sein (Projektbericht, Rechnungs-/Zahlungsbelege)
  • Die LAG Mosel ist die Stelle für Beantragung, Auszahlung der Fördermittel und eine spätere Kontrolle der Maßnahmen
  • Die Projekte sind für einen bestimmten – je nach Art des Projektes definierten – Zeitraum an den Zweck der Förderung gebunden und dürfen nicht anderweitig genutzt werden
LAG Mosel