Peter Mayer
Peter Mayer
Mit dem Förderangebot Regionalbudget bietet sich eine Fördermöglichkeit für Kleinprojekte, deren Gesamtkosten 20.000 Euro (netto) nicht übersteigen. Es findet jährlich zum 01. März ein Förderaufruf statt, je nach Mittelverfügbarkeit ein weiterer im Sommer. Antragssteller können Kommunen, gemeinnützige Institutionen, Stiftungen, Vereine, Unternehmen oder Privatpersonen sein.is
Mögliche Förderprojekte können sich auf soziale oder kulturelle Veranstaltungen oder investive Maßnahmen sein. Entscheidend ist, dass die Maßnahme das Dorf oder die Stadt voranbringt und die Lebensqualität vor Ort verbessert.
Beim „Regionalbudget“ handelt es sich um eine Maßnahme innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK). Insofern handelt es sich bei den Fördermitteln um Bundesmittel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). In Rheinland-Pfalz ist das Regionalbudget integriert in den LEADER-Ansatz. Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) ist Empfänger der Gelder des Bundes und leitet diese an die Träger der Kleinprojekte (Letztempfänger) weiter.
Die komplette Abwicklung der Förderung läuft beim Förderangebot Regionalbudget über die LAG: Hier erfolgen die Einreichung und die Projektauswahl wie auch die spätere Fördermittelabwicklung.
Unter der Rubrik „Projekte“ findest du die Projekte der vergangenen Förderaufrufe.
Neben öffentlichen Projektträgern können auch private oder gemeinnützige Antragssteller gefördert werden.
Gemäß der Fördervorhaben der Gemeinschaftsaufgabe Agrar- und Küstenschutz (GAK) können folgende Maßnahmen gefördert werden:
Es besteht jährlich im Frühjahr die Möglichkeit, Projekte einzureichen. Nach Auswahl durch die LAG darf mit dem Projekt begonnen werden. Es muss bis Ende Oktober mit der LAG abgerechnet sein.
Im Original:
Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag im Original
Digial:
Hier findest du das entsprechende Formular für die Einreichung eines Regionalbudget-Projektes: