FAQ

Sobald ein Projektaufruf veröffentlicht ist (z.B. unter www.LAG-Mosel.de, in der Tagespresse oder in den Gemeindeblättern), kann ein Antrag auf LEADER-Förderung bei der LEADER-Geschäftsstelle eingereicht werden.

Wir stehen dir jedoch schon in der frühen Phase der Ideenfindung auch außerhalb der Ausschreibungszeiten gerne beratend zur Seite.

Nicht förderfähig sind u.a.:

  • bereits begonnene Projekte
  • Eigenleistungen / Vereinsleistungen
  • Anträge von privaten Antragstellern, wenn der Investitionsort in der Sanierungszone eines städtebaulichen Erneuerungsprogramms liegt
  • Betriebskosten
  • Ausgaben für Ersatzbeschaffungen, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Reparaturen etc.
  • Erschließungsmaßnahmen

Das Projekt:

  • liegt ganz im Aktionsgebiet bzw. dient vorrangig dem Aktionsgebiet;
  • beruht auf einem realistischen Zeitplan;
  • lässt sich mindestens einem Handlungsfeld zuordnen;
  • lässt sich der Maßnahme LEADER in EULLE zuordnen
  • Die von der Aktionsgruppe beschlossene Kostenobergrenze wird eingehalten.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist plausibel dargestellt.

Mit der Umsetzung des Projektes darf erst begonnen werden, wenn ein positiver Bewilligungsbescheid bzw. die Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns der ADD vorliegt. Die Zustellung erfolgt über die Geschäftsstelle der LAG-Mosel. Erst danach darf der Projektträger (Antragsteller) Aufträge vergeben!

Zusammen mit dem Bewilligungsbescheid erhalten Sie verschiedene Auflagen, die Sie bei der Umsetzung Ihres Projektes beachten müssen. Besonders wichtig ist, dass Sie Ihr Projekt auch so umsetzen, wie Sie es beantragt haben und wie es bewilligt wurde!

Sollten Sie während der Umsetzung feststellen, dass Änderungen notwendig sind (wenn z.B. eine bauliche Maßnahme aus statischen Gründen o.ä. umgeplant werden muss), klären Sie das bitte unbedingt zunächst mit Ihrer Bewilligungsstelle ab und lassen sich die Änderung genehmigen, bevor Sie das Projekt anders umsetzen!

Ergeben sich wesentliche Änderungen Ihres Projektes, müssen Sie dies zudem der LEADER-Geschäftsstelle mitteilen. Diese wird beurteilen müssen, ob das Projekt dann noch in das Regionale Entwicklungskonzept passt und zum Erreichen der Handlungsfeldziele beiträgt. Gegebenenfalls muss dann ein erneuter Beschluss der LAG Mosel gefasst werden.

Nein, sobald mit der Maßnahme begonnen wurde (Bestellung von Gegenständen, Vergabe von Aufträgen) ist das Projekt von der LEADER- Förderung ausgeschlossen.

LAG Mosel